Gemeindepflegehaus Mundelsheim

 

Lexikon

Dauerpflege

Sozialhilfe

Wenn das Einkommen Ihres Angehörigen nicht zur Deckung der Heimkosten ausreicht, melden Sie uns dies bitte umgehend.
Wir bitten Sie weiterhin, sich mit dem zuständigen Sozialamt in Verbindung zu setzen und Sozialhilfe zu beantragen.

Die Bearbeitung von Sozialhilfeanträgen beim Sozialamt benötigt auch ihre gewisse Zeit, deshalb ist dieser Schritt von großer Wichtigkeit. Parallel dazu veranlassen wir eine Rentenüberleitung.

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Dem Altwerden ein Zuhause geben

Alexander-Stift - Wohnen und Pflegen