Gemeindepflegehaus Berglen

 

Finanzierung

Grundsätzlich muss der Bewohner für die Heimkosten aufkommen. Dazu muss er seine laufenden Einkommen (Rente, Mieteinnahmen...) und sein Vermögen (Erspartes, Immobilien,....) bis auf einen Schonbetrag einbringen. Oftmals beteiligen sich auch die Angehörigen an den Heimkosten.

Was ist, wenn das Geld für einen Pflegeplatz nicht reicht?

Genügt das eigene Vermögen nicht und sind alle Quellen ausgeschöpft oder nicht vorhanden, bleibt nur der Weg zum Sozialamt. Welches Sozialamt für Sie zuständig ist, erfragen Sie bei der örtlichen Gemeinde.

Sobald Sie wissen, dass das Einkommen Ihres Angehörigen nicht oder nicht mehr zur Deckung der Heimkosten ausreicht, bitten wir Sie, uns umgehend darüber zu informieren.

In diesem Fall beantragen Sie bitte schnellstmöglich bei dem zuständigen Sozialamt Sozialhilfe. Gleichzeitig müssen Sie eine Rentenüberleitung an das Alexander-Stift veranlassen. Das bedeutet, die Rente wird dann nicht mehr an den Rentner persönlich ausgezahlt, sondern direkt auf das Konto des Alexander-Stifts überwiesen. Den Vordruck für die Rentenüberleitung bekommen Sie bei unserem Sozialdienst. Auch hier bitten wir Sie um eine zügige Erledigung und Rücksendung.

Für die Bearbeitung von Sozialhilfeanträgen beim Sozialamt sollten Sie mindestens 3 Monate einplanen.

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Dem Altwerden ein Zuhause geben

Alexander-Stift - Wohnen und Pflegen