Leistungs- und Qualitätsvereinbarung
Das Alexander-Stift hat für die vollstationäre Pflege/Kurzzeitpflege nach § 80a SGB XI mit den Pflegekassen eine Leistungs- und Qualitätsvereinbarung (LQV) geschlossen.
Die Leistungs- und Qualitätsvereinbarung regelt im
§ 1 die Personalausstattung
§ 2 die Bewohnerstruktur.
Darüber hinaus ist die LQV die Grundlage für die zwischen dem Alexander-Stift und den Pflegekassen geschlossene Vergütungsvereinbarung für vollstationäre Pflege und Kurzzeitpflege nach § 85 SGB XI.
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